Die in den Ganztagsvolksschulen gesetzten Aktivitäten umfassen die drei Bereiche: Essen, Lernen und Freizeit.
Die jeweiligen Abläufe, Schwerpunkte und Aktivitäten werden von den Schulstandorten unter Einbindung der Kinderbetreuer/innen bestimmt. Sie basieren auf dem pädagogischen Gesamtkonzept der Schule.
Die Lernstunde wird von den Lehrer/innen gehalten, wobei die Kinderbetreuer/innen Unterstützung leisten.
Die schulische Tagesbetreuung findet an jedem Schultag (ausgenommen sind der erste und der letzte Schultag) statt. Die Freizeitangebote beginnen frühestens um 10:00 und enden spätestens um 17:30 Uhr, wobei Unterricht und Freizeit einander abwechseln. Die Möglichkeit, Kinder zu einem früheren Zeitpunkt abzuholen, besteht erst ab 15:30 Uhr, da bis zu diesem Zeitpunkt Unterrichtseinheiten stattfinden können. Auf Grund der verschränkten Schulform ist die Anmeldung von Schüler/innen für alle Schultage und für die Dauer des gesamten Schulbesuches der jeweiligen Schule verpflichtend vorgesehen.
Der Elternbeitrag setzt sich aus Betreuungs- und Essensbeitrag zusammen. Die Vorschreibung erfolgt durch die Schulleitung.
Eine Ermäßigung des Betreuungsbeitrages ist möglich und wird auf Grund der festgestellten Bemessungsgrundlage der zuständigen Servicestelle der MA 10 gewährt. Die zur Beantragung nötigen Informationen erhalten Sie durch die Schul- oder Freizeitleitung.