
Die in den „Ganztagsvolksschulen“ angebotene Nachmittagsbetreuung umfasst die fünf Hauptbereiche: gemeinsam essen, Kinder bei den Hausaufgaben unterstützen, gemeinsam spielen, gemeinsam der Kreativität freien Lauf lassen sowie mit ihnen Bewegung und Sport machen. Die jeweiligen Abläufe, Schwerpunkte und Aktivitäten werden von Schulstandorten und Kinderbetreuerinnen und -betreuern gemeinsam erarbeitet. Sie basieren auf dem pädagogischen Gesamtkonzept der Schule.
Die Lernstunde wird von den Lehrerinnen und Lehrern gehalten, wobei sie von den Kinderbetreuerinnen und -betreuern unterstützt werden.
Die schulische Tagesbetreuung findet an jedem Schultag (ausgenommen sind der erste und der letzte Schultag) statt. Das Freizeitangebot endet spätestens um 17:30 Uhr, wobei Unterricht und Freizeit einander abwechseln. Die Möglichkeit, Kinder zu einem früheren Zeitpunkt abzuholen, besteht erst ab 15:30 Uhr, da bis zu diesem Zeitpunkt Unterrichtseinheiten stattfinden können. Auf Grund der verschränkten Schulform ist die Anmeldung von Schülerinnen und Schülern für alle Schultage und für die Dauer des gesamten Schulbesuches der jeweiligen Schule verpflichtend vorgesehen.
Der Elternbeitrag setzt sich aus Betreuungs- und Essensbeitrag zusammen. Die Vorschreibung erfolgt durch die Schulleitung.
Eine Ermäßigung des Betreuungsbeitrages ist möglich und wird auf Grund der festgestellten Bemessungsgrundlage der zuständigen Servicestelle der MA 10 gewährt. Die zur Beantragung nötigen Informationen erhalten Sie durch die Schul- oder Freizeitleitung.


