Die in den Offenen Volksschulen gesetzten Aktivitäten umfassen die drei Bereiche: Essen, Lernen und Freizeit.
Die jeweiligen Abläufe, Schwerpunkte und Aktivitäten werden von den Schulstandorten unter Einbindung der Kinderbetreuer/innen bestimmt. Sie basieren auf dem pädagogischen Gesamtkonzept der Schule.
Die Lernstunde wird von den Lehrer/innen gehalten, wobei die Kinderbetreuer/innen Unterstützung leisten.
Die schulische Tagesbetreuung wird an Schultagen (ausgenommen sind der erste und der letzte Schultag) angeboten und beginnt direkt im Anschluss an den Unterricht (frühestens jedoch um 11:00 Uhr) und endet spätestens um 17:30 Uhr. Die Möglichkeit, Kinder zu einem früheren Zeitpunkt abzuholen, ist selbstverständlich gegeben, wobei die durch die Schulleitung festgelegten Abholzeiten Gültigkeit haben. Die Anmeldung von Schüler/innen ist darüber hinaus für mindestens drei Tage pro Woche und für die Dauer von einem Schuljahr verpflichtend vorgesehen.
Der Elternbeitrag setzt sich aus dem Betreuungs- und Essensbeitrag zusammen. Die Vorschreibung erfolgt durch die Schulleitung.
Eine Ermäßigung des Betreuungsbeitrages ist möglich und wird auf Grund der festgestellten Bemessungsgrundlage der zuständigen Servicestelle der MA 10 gewährt. Die zur Beantragung nötigen Informationen erhalten Sie durch die Schul- oder Freizeitleitung.