Allgemeine Informationen

Die in den „Offenen Volksschulen“ angebotene Nachmittagsbetreuung umfasst die fünf Hauptbereiche: gemeinsam essen, Kinder bei den Hausaufgaben unterstützen, gemeinsam spielen, gemeinsam der Kreativität freien Lauf lassen sowie mit ihnen Bewegung und Sport machen. Die jeweiligen Abläufe, Schwerpunkte und Aktivitäten werden von Schulstandorten und Kinderbetreuerinnen und -betreuern gemeinsam erarbeitet. Sie basieren auf dem pädagogischen Gesamtkonzept der Schule.

Die Lernstunde wird von den Lehrerinnen und Lehrern gehalten, wobei sie von den Kinderbetreuerinnen und -betreuern unterstützt werden.

Betreuungszeiten

Die schulische Tagesbetreuung wird an Schultagen (ausgenommen sind der erste und der letzte Schultag) angeboten und beginnt direkt im Anschluss an den Unterricht (frühestens jedoch um 11:00 Uhr) und endet spätestens um 17:30 Uhr. Die Möglichkeit, Kinder zu einem früheren Zeitpunkt abzuholen, ist selbstverständlich gegeben, wobei die durch die Schulleitung festgelegten Abholzeiten gelten. Die Anmeldung von Schülerinnen und Schülern ist darüber hinaus für mindestens drei Tage pro Woche und für die Dauer von einem Schuljahr verpflichtend vorgesehen.

Elternbeiträge

Der Elternbeitrag setzt sich aus dem Betreuungs- und Essensbeitrag zusammen. Die Vorschreibung erfolgt durch die Schulleitung.

Eine Ermäßigung des Betreuungsbeitrages ist möglich und wird auf Grund der festgestellten Bemessungsgrundlage der zuständigen Servicestelle der MA 10 gewährt. Die zur Beantragung nötigen Informationen erhalten Sie durch die Schul- oder Freizeitleitung.